Aufgrund der ständigen Fokussierung auf vollzugsbezogene, subjektive Ungerechtigkeiten habe «keines der Delikte» konkret bearbeitet werden können. Verschiedentlich sei die «uneinsichtig, tolerante Haltung» gegenüber illegaler Pornografie offensichtlich, eine vertiefte Bearbeitung mit dieser Thematik habe jedoch nicht stattgefunden. Die Einsicht, einem seiner Opfer geschadet zu haben, scheine beim Beschwerdeführer «angeklungen zu sein», jedoch sei unklar, ob die Einsicht entwickelt worden sei, dass sein Verhalten den anderen Opfern gegenüber auch Schaden verursacht habe und grundsätzlich falsch und schädlich sei.