Sodann sei ein nachhaltiges Problembewusstsein für Hands-Off-Delikte im Berichtszeitraum kaum wahrgenommen worden. Auch sei es für den Beschwerdeführer im Rahmen der Therapie nicht möglich gewesen, zu verstehen oder zu akzeptieren, inwiefern die Risikofaktoren «Gesteigerte Kränkbarkeit» und «Gesteigertes Autonomiebedürfnis» mit seinem Delikt in Zusammenhang stünden. Im Berichtszeitraum hätten nur ungenügend deliktorientierte Therapiethemen behandelt werden können. Aufgrund der ständigen Fokussierung auf vollzugsbezogene, subjektive Ungerechtigkeiten habe «keines der Delikte» konkret bearbeitet werden können.