Der Beschwerdeführer habe sein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem Referenten mitgeteilt, wobei gegen Ende der Therapie auch klar geworden sei, dass er gegenüber dem Referenten nicht offen und transparent kommuniziert habe. Dies habe «gemäss Gutachten» die bisherigen Therapieverläufe der Vorbehandler ziemlich kongruent bestätigt. Nach einem jeweils positiven Start mit positiver Beziehungsgestaltung und selbstreflektiven Anteilen habe der Beschwerdeführer mit der Zeit zunehmend destruktives Verhalten gezeigt, welches eine adäquate therapeutische Arbeit verhindert habe.