Die Arbeit am inneren Widerstand sei kaum möglich gewesen, wodurch die Belastungen in der therapeutischen Beziehung nicht ausreichend hätten geklärt werden können. Ein Grossteil der Gespräche hätten zudem «explizite Vollzugsthemen» beinhaltet, «bei welchen sich» der Beschwerdeführer «ungerecht behandelt» gefühlt habe. Delikt- und störungsrelevante Themen hätten so jeweils ungenügend behandelt werden können. Der Beschwerdeführer habe sein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem Referenten mitgeteilt, wobei gegen Ende der Therapie auch klar geworden sei, dass er gegenüber dem Referenten nicht offen und transparent kommuniziert habe.