11 habe eintreten können. Seit dem 19. Juni 2024 befinde er sich im Regionalgefängnis G.________. Zu seinem Vollzugsverlauf sei Folgendes aktenkundig: Mit Bericht vom 14. September 2023 (Akten BVD pag. 5729 ff.) führten die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) zum Therapieverlauf unter anderem aus, nach einer gewissen Unsicherheit zu Beginn habe für kurze Zeit eine tragfähige Beziehung aufgebaut werden können. Der Beschwerdeführer habe berichtet, zunehmend Vertrauen zu schöpfen, und habe «teils schwierige Situation» (sic!) adäquat anvertrauen können.