Mit Eingabe vom 26. März 2024 beantragte der Beschwerdeführer (sinngemäss), es sei ihm im Hinblick auf die jährliche Prüfung der Verwahrung die unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung seines Rechtsvertreters als amtlicher Anwalt zu gewähren (Akten BVD pag. 6382 ff.). Dieses Gesuch wies die Vorinstanz am 11. April 2024 ab (Akten BVD pag. 6407 ff.). Die dagegen erhobene Beschwerde beurteilte die SID am 3. Juni 2024 abschlägig (Akten BVD pag. 6662 ff.). Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 4. Juli 2024 Beschwerde beim Obergericht. Das entsprechende Rechtsmittelverfahren ist noch nicht abgeschlossen ([…]).