10 Entscheid der SID vom 15. November 2023 auf und hiess den ursprünglichen Antrag des Beschwerdeführers vom 26. Juli 2023 auf Durchführung der periodischen Verwahrungsprüfung (durch die Vollzugsbehörde) gut. Gleichzeitig übermittelte es die Akten an die Vorinstanz zur umgehenden Nachholung der periodischen Prüfung der bedingten Entlassung aus der Verwahrung (Akten BVD pag. 6419 ff.).