, 6186 ff.). Auf eine gegen den Beschluss des Obergerichts erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 24. April 2024 nicht ein (Akten BVD pag. 6544 ff.). Mit Verfügung vom 1. September 2023 wies die Vorinstanz den Antrag des Beschwerdeführers vom 26. Juli 2023 auf Durchführung der jährlichen Prüfung der Verwahrung angesichts des (zu diesem Zeitpunkt) hängigen Rechtsmittelverfahrens betreffend die erstmalige Prüfung der Verwahrung ab (Akten BVD pag. 5691 ff.). Die dagegen erhobene Beschwerde beurteilte die SID am 15. November 2023 abschlägig (Akten BVD pag. 5965 ff.). Mit Beschluss vom 9. April 2024 hob das Obergericht den