Mit Urteil vom 2. November 2020 verurteilte das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt den Beschwerdeführer wegen mehrfacher Pornografie, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie mehrfacher grober und mehrfacher einfacher Verletzung von Verkehrsregeln zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten und einer Busse von CHF 500.00. Gleichzeitig hob es die mit Urteil des Obergerichts vom 11. März 2008 angeordnete Massnahme nach Art. 59 StGB auf und ordnete die Verwahrung gemäss Art. 64 Abs. 1 und 2 StGB an (Akten BVD pag.