17. Die Vorinstanz wies die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Abweisung seines Antrags um bedingte Entlassung aus der Verwahrung mit Entscheid vom 22. Oktober 2024 ab. In ihrer Begründung legte sie vorab in Kürze den bisherigen Verfahrensverlauf des Beschwerdeführers dar (amtliche Akten SID, pag.