andererseits aber die unverzügliche Prüfung der Verwahrung verlangt(e). Mit Beschwerde vom 22. November 2024 stellte er diesbezüglich sogar explizit den Antrag auf Feststellung der Verletzung des Beschleunigungsgebots im vorliegenden Verfahren. Die BVD verzichteten aufgrund der Dringlichkeit der jährlichen Prüfung und der Aufforderung des Obergerichts im Beschluss vom 7. Februar 2024, diese umgehend durchzuführen, folglich zu Recht auf die Durchführung einer mündlichen Anhörung.