7 sich am 5. Juni 2024 trotzdem zusammen unterhalten, wobei der Beschwerdeführer angegeben habe, er habe vorgängig mit seinem Anwalt telefonieren können. Dieser habe ihm gesagt, er solle mitteilen, dass er die Gewährung des rechtlichen Gehörs zur jährlichen Prüfung nicht ohne seinen Anwalt durchführen wolle und dass die Anhörung zu verschieben sei, bis ein Entscheid zur unentgeltlichen Rechtspflege durch eine obere Instanz vorliege.