Nur einen Tag davor habe sich der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers bei den BVD gemeldet, um die Verschiebung der Anhörung bzw. Überprüfung zu beantragen, bis das Obergericht, Bundesgericht oder der EGMR die Beschwerde [Anm. der Kammer: Gemeint ist damit die Beschwerde betreffend die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Verfahren der jährlichen Prüfung 2024, zuletzt beurteilt und entschieden durch das Obergericht im Verfahren SK 24 303 mit Entscheid vom 22. November 2024, vgl. pag. 179 ff.] behandelt hätten. Die Fallverantwortliche der BVD und der Beschwerdeführer hätten