16.1 Dem vorinstanzlichen Entscheid vom 22. Oktober 2024 ist zu entnehmen, dass mit dem Beschwerdeführer bzw. dessen Rechtsvertretung ein Termin für die Anhörung in Bezug auf die jährliche Prüfung der Verwahrung vereinbart und auf den 5. Juni 2024 festgesetzt wurde. Nur einen Tag davor habe sich der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers bei den BVD gemeldet, um die Verschiebung der Anhörung bzw. Überprüfung zu beantragen, bis das Obergericht, Bundesgericht oder der EGMR die Beschwerde [Anm.