10. Am 15. Januar 2025 langte beim Obergericht des Kantons Bern der Beschwerdeentscheid der Vorinstanz vom 13. Januar 2025 betreffend die dritte Prüfung bzw. Weiterführung der Verwahrung (Verfügung der BVD vom 28. Oktober 2024) ein (pag. 289 ff.). Dieser wurde den Parteien mit Verfügung vom 17. Januar 2025 zur Kenntnisnahme zugestellt. Gleichzeitig wurde der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet, der schritliche Entscheid der Kammer in Aussicht gestellt und die Kammerzusammensetzung bekannt gegeben (pag. 306 f.). II. Formelles