3.1 In Gutheissung der Beschwerde sei der Beschluss vom 22.10.2024 der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern aufzuheben und es sei die Sache zur neuen Begründung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Nichteintreten 4.1 Es sei der Beschluss der Sicherheitsdirektion in Bezug auf die Anträge 2.3, 2.4 und 2.5 der Beschwerde vom 25.07.2024 [recte: 26.07.2024] sowie Lemma 4-6 der Beschwerde vom 26.06.2024 aufzuheben und die Sache sei an die Vorinstanz zurückzuweisen mit der Anweisung, die Sache materiell zu prüfen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse.