5. Gegen den Entscheid der Vorinstanz erhob der Beschwerdeführer am 22. November 2024 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolgen was folgt (pag. 73 ff., Hervorhebungen im Original): 1. Vorfragen 1.1 Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Schreibenden. 2. Hauptanträge 2.1 In Gutheissung der Beschwerde sei der Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 22. Oktober 2024 (2024.SID.412) aufzuheben und wie folgt abzuändern: