Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Sicherheitsdirektion (SID, nachfolgend Vorinstanz) mit Entscheid vom 15. November 2023 ab. Mit Beschluss vom 9. April 2024 (SK 23 583) hob das Obergericht des Kantons Bern den Entscheid der Vorinstanz auf, hiess den ursprünglichen Antrag des Beschwerdeführers vom 26. Juli 2023 gut und wies das Verfahren zurück an die BVD zur umgehenden Nachholung der (zweiten) periodischen Prüfung der Verwahrung (amtliche Akten SID, pag. 81).