1. Am 26. Juli 2023 beantragte der Beschwerdeführer A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) bei den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD) die Durchführung der (zweiten) jährlichen Prüfung der Verwahrung. Die BVD wiesen diesen Antrag angesichts des (zu diesem Zeitpunkt) laufenden Rechtsmittelverfahrens betreffend die erstmalige Prüfung der Verwahrung ab. Eine dagegen erhobene Beschwerde wies die Sicherheitsdirektion (SID, nachfolgend Vorinstanz) mit Entscheid vom 15. November 2023 ab.