15 Die 1. Strafkammer beschliesst: 1. Die Beweisanträge werden abgewiesen. 2. Der Antrag auf Zustellung aller Verfahrensakten des Verfahrens 2024.SIDGS.506 in Kopie wird als gegenstandslos abgeschrieben. 3. Die Beschwerde wird abgewiesen. 4. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwältin B.________ als amtliche Anwältin im oberinstanzlichen Beschwerdeverfahren wird abgewiesen. Für den Entscheid über dieses Gesuch werden keine Verfahrenskosten erhoben.