vgl. hierzu auch amtliche Akten SID, pag. 001 f. [3. Stellungnahme der eingewiesenen Person]). 38. Nach dem Gesagten dringt der Beschwerdeführer mit seinen Rügen nicht durch. Die Beschwerde ist vollumfänglich abzuweisen. 12 IV. Kosten- und Entschädigungsfolgen, Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege