11 Kommunikation bei erstmaliger Verfehlung einen Arrest von 3 bis 5 Tagen sowie gegebenenfalls als zusätzliche Sanktion die Sperrung einer Nummer (im Falle von Stalking) oder den Entzug der Telefonnutzung vor. Im Wiederholungsfall sind ein Arrest von 5 bis 7 Tagen sowie die bereits erwähnten zusätzlichen Sanktionen vorgesehen (amtliche Akten 2024.SIDAJV.695, S. 17 des Disziplinarreglements der JVA C.________). Der Beschwerdeführer wurde zum ersten Mal wegen einer missbräuchlichen Verwendung des Zellentelefons sanktioniert.