Durch die zahlreichen Anrufe – der Disziplinarverfügung ist hierbei zu entnehmen, dass nach Sichtung der Telefonausgänge durchschnittlich 5-10 Telefonanrufe, manchmal sogar bis zu 15 Anrufe pro Tag, an dieselbe Nummer festgestellt werden mussten (amtliche Akten SID, pag. 003) – u.a. an anstaltsexterne Personen, inländische wie ausländische Behörden und Kliniken, stellt das Verhalten des Beschwerdeführers einen Missbrauch des Zellentelefons, welches als Gerät zur elektronischen Kommunikation gilt, dar.