28. Die SID legte ihrem Entscheid den folgenden Sachverhalt zu Grunde (amtliche Akten SID, pag. 052 f.; Ziff. 7 Entscheid der SID): Am Vormittag des 6. Juni 2024 wurde der Beschwerdeführer erstmals von der JVA C.________ damit konfrontiert, dass er in dieser Woche mehrmals täglich der [recte: die] G.________ (Krankenhaus) angerufen habe. Er wurde angewiesen, dies zu unterlassen. Zuständig für medizinische Fragen seien der Anstaltsarzt sowie der anstaltsinterne Gesundheitsdienst. Am Nachmittag des 6. Juni 2024 wurde die JVA C.________ von der H.________ (Krankenhaus) informiert, dass der Beschwerdeführer wieder angerufen habe.