27. Der Antrag des Beschwerdeführers, es seien ihm alle Verfahrensakten des Verfahrens 2024.SIDGS.506 in Kopie zuzustellen, kann angesichts seiner Verteidigung durch Rechtsanwältin B.________ per 16. Dezember 2024 und der ihr gewährten Akteneinsicht (pag. 64 f.) als erledigt erachtet werden und wird als gegenstandslos abgeschrieben. III. Materielles