12. Rechtsanwältin B.________ teilte mit Eingabe vom 20. Dezember 2024 (inkl. Anwaltsvollmacht) die Vertretung des Beschwerdeführers im vorliegenden Verfahren mit. Gleichzeitig ersuchte sie um Zustellung der Verfahrensakten, bestätigte das 3 Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege und beantragte die Einsetzung per 16. Dezember 2024 als unentgeltliche Rechtsbeiständin des Beschwerdeführers (pag. 51 f.).