11. Mit Schreiben vom 16. Dezember 2024 stellte der Beschwerdeführer erneut (sinngemäss) ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwältin B.________ als amtliche Rechtsbeiständin (pag. 45 f.). Rechtsanwältin B.________ wurde mit Verfügung vom 18. Dezember 2024 Frist gesetzt, um mitzuteilen, ob sie den Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren vertrete, und gegebenenfalls eine Vollmacht einzureichen (pag. 49 f.).