10. Der SID sowie der Generalstaatsanwaltschaft wurde mit Verfügung vom 29. November 2024 Gelegenheit gegeben, innert Frist eine Stellungnahme zur Beschwerde einzureichen (pag. 38 f.). Mit Schreiben vom 10. Dezember 2024 beantragte die SID mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Beschwerde (pag. 41).