Gleichzeitig stellte er sinngemäss die nachfolgenden Beweis- resp. Verfahrensanträge (pag. 33 f.): 1. Dem Beschwerdeführer sei für das Verfahren vor dem Obergericht des Kantons Bern die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Beiordnung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands und unter Beizug einer Dolmetscherin für Bulgarisch bei Anwaltsbesuchen. 2. Es seien ihm alle Verfahrensakten des Verfahrens 2024.SIDGS.506 in Kopie zuzustellen. 3. Es sei zu einem Termin für eine Gerichtsverhandlung vorzuladen.