8. Mit Eingabe vom 26. November 2024 kam der Beschwerdeführer der Aufforderung fristgerecht nach und reichte die Beschwerde nunmehr in deutscher Sprache ein. Er stellte sinngemäss das folgende Rechtsbegehren: Der Entscheid der SID vom 21. Oktober 2024 und die Disziplinarverfügung vom 18. Juni 2024 der Justizvollzugsanstalt C.________ seien aufzuheben.