aufgeschoben und eine Probezeit von drei Jahren festgesetzt wurde (pag. 241 ff. des Eingewiesenen-Dossiers des Beschwerdeführers [nachfolgend: ED]). Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Der Beschwerdeführer hat seine Strafe mittlerweile verbüsst und befindet sich seit dem 28. Februar 2025 nicht mehr im Strafvollzug (pag. 273; 281).