Mit Verfügung vom 10. Juni 2024 versetzten ihn die Bewährungsund Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) in die Sicherheitsabteilung B (Kleingruppenvollzug). Der Beschwerdeführer wurde sodann mit Urteil vom 12. September 2024 vom Regionalgericht Bern-Mittelland wegen Diebstahls (gewerbsmässig begangen), Hausfriedensbruchs (mehrfach begangen), Sachbeschädigung (geringfügiges Vermögensdelikt) und Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie unter Einbezug einer widerrufenen Strafe zu einer Freiheitsstrafe von 35 Monaten verurteilt, wobei der Vollzug für einen Strafanteil von 19 Monaten