5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer 1 - der Beschuldigten/Berufungsführerin 2 - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 28. Februar 2024 Im Namen der 1. Strafkammer Die Präsidentin: Oberrichterin Schwendener Die Gerichtsschreiberin: Walthard Die oberinstanzlichen Kosten werden durch das Regionalgericht Oberland in Rechnung gestellt.