7. Die Berufungsanmeldung datiert vom 14. Januar 2024 (pag. 10). Der zugehörigen Sendeverfolgung kann aber entnommen werden, dass sie erst am 16. Januar 2024 postalisch aufgegeben wurde (pag. 11 und 12). Das vorinstanzliche Urteil vom 28. Dezember 2023 wurde den beiden Beschuldigten je am 4. Januar 2024 zugestellt (pag. 7 f.). Die zehntätige Frist zur Berufungsanmeldung lief somit am Montag, 15. Januar 2024 ab. Die Postaufgabe der Berufungsanmeldung erst am 16. Januar 2024 erfolgte nach Ablauf der Frist und somit verspätet.