2. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 200.00, werden dem Beschuldigten/Gesuchsteller zur Bezahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 18. Dezember 2024 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Gerber Die Gerichtsschreiberin: Walthard