1. Mit Urteil vom 9. April 2024 erklärte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) des Diebstahls schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 110.00, bedingt zu vollziehen bei einer Probezeit von zwei Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 330.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf drei Tage, sowie zu den Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1'900.00 (Akten SK 24 379 pag. 69 f.). Gegen dieses Urteil meldete der Gesuchsteller am 15. April 2024 sinngemäss Berufung an (vgl. Akten SK 24 379 pag.