4. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2024 wurde der Gesuchsteller von der Verfahrensleitung aufgefordert, innert 30 Tagen detaillierte und aktuelle Unterlagen zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, namentlich eine aktuelle Steuererklärung, die letzte definitive Steuerveranlagung sowie Belege betreffend Einkünfte und Ausgaben einzureichen (pag. 3).