3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Anschlussberufungsführer, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin, v.d. Generalstaatsanwältin .________ - der Straf- und Zivilklägerin - der Zivilklägerin Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)