1. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung der beschuldigten Person, Rechtsanwältin B.________, wurde/wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Erste Instanz Leistungen ab 1.1.2018 bis 31.12.2023 Stunden Satz amtliche Entschädigung 13.75 200.00 CHF 2’750.00 Reisezuschlag CHF 150.00 Auslagen ohne MWST CHF 221.80 Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 3’121.80