5. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3’000.00. III. 1. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 13. November 2019 für eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je CHF 140.00, ausmachend CHF 4'900.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. 2. Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ zur Bezahlung auferlegt. 3. Für das oberinstanzliche Widerrufsverfahren werden keine Kosten ausgeschieden. IV.