1. zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Die Polizeihaft von 1 Tag (18. Dezember 2020) wird im Umfang von 1 Tag an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu einer Busse von CHF 900.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 30. Oktober 2023. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 9 Tage festgesetzt. 57 3. zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 4. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'113.90.