2.1. zur Bezahlung von CHF 969.90 Schadenersatz an die Straf- und Zivilkläger D.________, E.________ und F.________ (Erbengemeinschaft C.________ sel.) verurteilt wurde und die Forderung soweit einen Betrag von CHF 969.90 Schadenersatz übersteigend abgewiesen wurde; 2.2. festgestellt wurde, dass A.________ anerkannt hat, der Zivilklägerin G.________ CHF 800.00 Schadenersatz zu schulden und soweit