Der von Rechtsanwältin B.________ für das oberinstanzliche Verfahren geltend gemachte Aufwand erscheint noch als angemessen. Unter Berücksichtigung des Zeitbedarfs für die Verhandlung vom 9. Dezember 2024 wird ein Aufwand von insgesamt 15 Stunden entschädigt. Betreffend die für die Autofahrt geltend gemachten Auslagen wird eine Kürzung vorgenommen, da die Strecke AO.________ (Ort)-Bern ca. 65.5 Kilometer à