141, wonach er in verschiedenen Jobs arbeitete, bis er eine Lehrstelle fand) möglich sein. Überdies erscheint eine wirtschaftliche Integration im Kosovo nicht wesentlich schwieriger als in der Schweiz. Insgesamt erscheinen die Resozialisierungschancen im Heimatland intakt und dem Beschuldigten ist es zuzumuten, im Kosovo ein neues Leben aufzubauen. 26.2.5 Gesamtwürdigung Zweifelsohne bedeutet jede Landesverweisung eine persönliche Härte für den Betroffenen, insbesondere aufgrund der langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz und der Tatsache, dass der Beschuldigte seine Jugendjahre in der Schweiz verbracht hat.