Seit seine Grosseltern gestorben seien, habe er mit diesen Personen eigentlich keinen Kontakt mehr. Es gebe vielleicht ein- bis zweimal jährlich einen Kontakt, bei dem man nachfrage, wie es gehe (pag. 540 Z. 4 ff.). Der Beschuldigte ist ledig und hat keine Kinder (pag. 315 Z. 11; Bericht der Stadt P.________, Bereich Migration vom 12. April 2022, pag. 141). Der Beschuldigte hat seit ca. einem Jahr telefonischen Kontakt mit den Brüdern. Vor ca. einem Jahr, als es ihm besser gegangen sei, habe er seine ganze Familie etwa zweimal pro Monat an den Wochenenden besucht (pag. 537 Z. 26 ff.).