541 Z. 36 f.). Die Drogensucht des Beschuldigten kann auch im Kosovo behandelt werden (vgl. Staatssekretariat für Migration, Focus Kosovo, Medizinische Grundversorgung, vom 9. März 2017). Der Beschuldigte hat – wie bereits ausgeführt (E. 18 hiervor) – mehrere Vorstrafen wegen Vergehen und Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen SVG-Widerhandlungen. Weiter wurde der Beschuldigte am 30. Oktober 2023 während des vorliegend hängigen Strafverfahrens durch die Regionale Staatsanwaltschaft Berner-Jura Seeland wegen versuchten Diebstahls mit geringfügigem Vermögenswert (Art. 139 Ziff. 1 i.V.m. Art. 172ter Abs. 1 und Art.