536 Z. 21 f.). Sie und deren Sohn würden ihn v.a. bzgl. Verpflegung unterstützen und er könne notfalls bei den beiden übernachten (pag. 538 Z. 30 ff. und Z. 39 f.). Überdies habe er bei AF.________ eine Übernachtungsmöglichkeit, wenn er keine Schlafmöglichkeit habe (pag. 538 Z. 36 ff.). Die Ex-Freundin des Beschuldigten, deren Sohn, seine Eltern und seine zwei Brüder sind seine engsten sozialen Kontakte in der Schweiz (pag. 537 Z. 30 ff.). Die Eltern und die beiden Brüder des Beschuldigten wohnen im Kanton AN.________.