obdachlos. Über die sozialen Kontakte des Beschuldigten ist wenig bekannt. Er sei im Kanton AN.________ aufgewachsen und habe da seine beruflichen Kontakte und auch noch Kontakte vom Sport her, wobei er aktuell wenig Kontakt zu diesen Personen habe (pag. 537 Z. 34 ff.). Der Beschuldigte wohnte und wohnt während seiner Obdachlosigkeit gemäss eigenen Angaben bei Kollegen oder Personen, welche er aus seinen Suchtkreisen kennt (pag. 538 Z. 36 ff.). Der Beschuldigte hat eine Ex- Freundin, welche in P.________ wohnt und ihn gemäss seinen Angaben finanziell etwas unterstützt (pag. 536 Z. 21 f.).