538 Z. 23 ff.). Der Beschuldigte hat hohe Schulden. Gemäss Betreibungsregisterauszug vom 26. November 2024 liegen Verlustscheine im Umfang von CHF 8'716.05, eingeleitete Betreibungen im Gesamtbetrag von CHF 16'150.50 und nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen in Höhe von insgesamt CHF 24'133.95 gegen den Beschuldigten vor (pag. 524 f.; vgl. E. 18). Zum Urteilszeitpunkt war der Beschuldigte bereits seit 1,5 Jahren (pag. 536 Z. 15 f., pag. 497; vgl. pag. 316 Z. 28 f.) oder gar länger (anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 30. Juni 2021 gab der Beschuldigte bereits an, obdachlos zu sein [pag. 40]) obdachlos.