Mit der Vorinstanz ist festzuhalten, dass daher der Widerruf der bedingt ausgesprochenen Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen zu CHF 140.00 anzuordnen ist. Die Kosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren in Höhe von CHF 300.00 werden dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. Oberinstanzlich werden für das Widerrufsverfahren keine Kosten ausgeschieden. VI. Landesverweisung